Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Sa, 21/01/12 – 15:41 | Kein Kommentar

Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung …

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alles neu bei der Heizkostenverordnung?

Eingetragen von auf Montag, 2 Februar 2009Kein Kommentar

Die letzte Entscheidung über das Inkrafttreten zum 01.01.2009 der Heizkostenverordnung steht zwar noch aus, da das Bundeskabinett noch nicht abschließend darüber entschieden hat aber hier schon einmal die wichtigsten Änderungen in Kürze:

heizskala

Foto: Daniel Gast / www.pixelio.de

  • Warmwasserkostenverteiler, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, müssen bis spätestens Ende 2013 gegen neue Messgeräte ausgetauscht werden. Wer also noch veraltete Warmwasserkostenverteiler eingebaut hat, sollte sich mit dem Gedanken des Austausches in der nächsten Zeit auseinandersetzen, viele der alten Warmwasserkostenverteiler weisen Defekte auf und dürfen nicht mehr ausgetauscht werden, so muss also bei dem Defekt bereits weniger Geräte sowieso die gesamte Zählereinrichtung getauscht werden, da Mischungen aus verschiedenen Zählereinrichtungen nicht zulässig sind.
  • Ab 2014 muss die auf die Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge ebenfalls durch einen Wärmezähler erfasst werden. Die rechnerische Ermittlung des Wärmebedarfs für die Warmwasserbereitung entfällt bis auf wenige Ausnahmen, bei denen der Einbau z. B. durch bauliche Gegebenheiten nicht möglich ist oder einen unzumutbar hohen Aufwand verursachen würde.
  • Sparfüchse, denen Energiesparen am Herzen liegt, dürfen sich freuen, für sie gilt in Zukunft ein Verteilerschlüssel von 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten. Dies gilt für Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 nicht erfüllen und mit Gas- oder Ölheizungen ausgestattet sind.
  • Umlagefähig, und das dürfte die vermietenden Wohnungseigentümer freuen, werden auch die Kosten für Eichung und Verbrauchsanalyse, die die Kostenentwicklung in den letzten drei Jahren für Heizwärme- und Warmwasserversorgung wieder spiegeln soll.
  • die Abrechnungsmassstäbe können von Eigentümern in Zukunft wesentlich unkomplizierter geändert werden, nämlich immer dann, wenn sachgerechte Gründe dafür sprechen
  • der Onlineabruf von Ableseergebnissen wird wohl in Zukunft einen neuen Boom erleben, Mieter sollen spätestens einen Monat nach der Ablesung über das Ergebnis informiert werden, falls sie die Ergebnisse nicht selbst einsehen können. Da die meisten der Ablesedienste bereits auf papierlose Abrechnung umgestellt haben, bleibt hier wahrscheinlich nur der unkomplizierte Weg über die Einsichtnahme über das Internet.

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