Nebenkostenabrechnung
Damit Ihre Betriebskostenabrechnung nicht zum Papier-Krieg mit Ihrem Mieter ausartet, hier ein paar Tipps und Fallstricke, auf die Sie unbedingt achten sollten:
- damit Sie Betriebskosten überhaupt an Ihre Mieter weiterberechnen können, müssen diese im Mietvertrag auch vereinbart sein
- welche Betriebskosten überhaupt von Gesetzes wegen umlegbar sind, steht in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- die Betriebskosten sind jährlich abzurechnen
- die Abrechnungsfrist beträgt 1 Jahr nach Beendigung des jeweiligen Abrechnungsjahres (Beispiel: wenn das Abrechnungsjahr
- das Gebot der Wirtschaftlichkeit steht bei der Auswahl von Leistungen immer mit im Raum, kein Mieter will überteuerte Kosten übernehmen, das sollte man als Vermieter immer mit berücksichtigen

Quelle: pixelio / Rainer Sturm
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