Startschuss für Inside Owen – Das Magazin für Menschen und Macher von der Schwäbischen Alb
Fr, 13/04/12 – 8:35 | Kein Kommentar

Menschen und Macher, das ist das große Thema von Inside Owen, einem Magazin, das heute offiziell an den Start geht. Ziel des Portals ist es, die Menschen der Region und ihre Firmen, Produkte, Steckenpferde oder …

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Nebenkostenabrechnung

Eingetragen von auf Samstag, 7 März 2009Kein Kommentar

Damit Ihre Betriebskostenabrechnung nicht zum Papier-Krieg mit Ihrem Mieter ausartet, hier ein paar Tipps und Fallstricke, auf die Sie unbedingt achten sollten:

  • damit Sie Betriebskosten überhaupt an Ihre Mieter weiterberechnen können, müssen diese im Mietvertrag auch vereinbart sein
  • welche Betriebskosten überhaupt von Gesetzes wegen umlegbar sind, steht in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • die Betriebskosten sind jährlich abzurechnen
  • die Abrechnungsfrist beträgt 1 Jahr nach Beendigung des jeweiligen Abrechnungsjahres (Beispiel: wenn das Abrechnungsjahr
  • das Gebot der Wirtschaftlichkeit steht bei der Auswahl von Leistungen immer mit im Raum, kein Mieter will überteuerte Kosten übernehmen, das sollte man als Vermieter immer mit berücksichtigen
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Quelle: pixelio / Rainer Sturm

 

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