Startschuss für Inside Owen – Das Magazin für Menschen und Macher von der Schwäbischen Alb
Fr, 13/04/12 – 8:35 | Kein Kommentar

Menschen und Macher, das ist das große Thema von Inside Owen, einem Magazin, das heute offiziell an den Start geht. Ziel des Portals ist es, die Menschen der Region und ihre Firmen, Produkte, Steckenpferde oder …

Lesen sie den gesamten Beitrag »
Architektur & Design

architektonische Highlights, Bauwerke, Baustile, Inneneinrichtung, Möbeldesign,

Jobs & chances

Jobs und Karriere in der Immobilienbranche, brancheninterne Entwicklungen, Stellenangebote für Immobilienprofis

law & order

aktuelle Rechtsprechung, WEG Recht, Urteile, Immobilienrecht, Mietrecht,

lifestyle & people

Messen, Veranstaltungshinweise, stylische Inneneinrichtung, Wohneinrichtung, Lifestyle

Service & more

Immobilienstudien, statistische Daten, Auswertungen, Tendenzen, Trends

Home » law & order

Nur Bares ist Wahres – nicht beim §35a EStG

Eingetragen von auf Montag, 9 März 2009Kein Kommentar

Die Bundesregierung hat zum 01.01.2009 dem § 35a EStG eine Schlankheitskur verordnet und einige Neuregelungen geschafffen.

Drei Leistungsgruppen unterscheidet der Gesetzgeber nun:

  1. Leistungsgruppe 1: sogenannte Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) im Haushalt können wie bisher bis zur Höchstgrenze von 510 Euro steuermindernd geltend gemacht werden
  2. Leistungsgruppe 2: sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und externe haushaltsnahe Dienstleistungen, darunter fallen z. B. einfache Gartenarbeiten oder die Hausreinigung können statt bisher mit bis zu 600 Euro (2.400 Euro) nun mit bis zu 4.000 Euro (nur Arbeits- und Fahrtkosten) abgezogen werden.
  3. Leistungsgruppe 3: Handwerkerleistungen (Modernisierungs- und Reparaturkosten) sind nun mit bis zu 1.200 Euro abzugsfähig (seither 600 Euro)

302990_r_k_b_by_gerd-altmann-geralt-_pixeliode

Quelle: pixelio / Gerd Altmann


Für den Eigentümer bzw. den Immobilienverwalter bedeutet diese Regelung einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Aus jeder Rechnung müssen die Lohnkosten herausgerechnet und ausgewiesen werden. Um die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten, darf die Rechnung nicht per Barzahlung beglichen worden sein, nur der unbare Zahlungweg z. B. per Überweisung oder Scheck ist statthaft.

ähnliche Beiträge:

Bookmark and Share

Schreiben sie einen Kommentar!

Fügen sie unten ihren Kommentar hinzu, oder trackback von ihrer eigenen Seite.. Sie können außerdem Abonnieren sie diese Kommentare via RSS.

Sei nett. Halt es sauber. Bleib beim Thema. Kein Spam.

Sie können diese HTML-Tags benutzen:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Dieser Blog hat Gravatar aktiviert. Um ihren eignen Avatar zu bekommen registrieren sie sich bitte unter Gravatar.