Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Sa, 21/01/12 – 15:41 | Kein Kommentar

Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung …

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Einen Riegel vorschieben…

Eingetragen von auf Sonntag, 15 März 2009Kein Kommentar

hat nicht immer etwas Brandschutz zu tun.

Wer nachts Hauseingangstüren zusätzlich verschließt, sollte bedenken, dass bei einer etwaigen Evakuierung oder eines Rettungseinsatzes, lebensrettende Helfer nicht oder nur erschwert ins Haus bzw. die Bewohner des Hauses nicht mehr nach draußen gelangen können.

Quelle: pixelio / Gunter Havlena

Quelle: pixelio / Gunter Havlena

Regelungen, die in Hausordnungen das Zuschließen von Eingangstüren fest  vorsehen, sind nicht nur rechtlich bedenklich. Die Frage, die sich stellt, ob Sicherheit vor Fluchtweg geht. Wir meinen: beides ist wichtig.

Mittlerweile gibt es technische Lösungen, die beiden Zielen entsprechen. Aber Achtung: bei einem elektrischen Türöffner sollte bedacht werden, dass dieser auch nach dem Einbau eines Panikschlosses noch funktioniert.

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