Glockenläuten versus Bundesimissions- schutzgesetz
Früher zeigten Sie der armen Bevölkerung die volle Stunde an und mahnten zum Kirchgang: Kirchenglocken. Für heutige Verhältnisse braucht man Kirchenglocken als Zeitanzeiger nicht mehr, jeder kann sich eine eigene Uhr leisten. Und auch zum Kirchgang gehen nur noch wenige. Kein Wunder also, dass es Zeitgenossen gibt, die diese alte Tradition eher als Lärmbelästigung denn als praktischen Wohlklang sehen. Und häufig landen diese Klagen dann vor Gerichten, die von Fall zu Fall entscheiden müssen.
![]()
Immer mehr mit der Maßgabe, dass sich auch Kirchen an das Bundesimmisionsschutzgesetz und die damit verbundenen Auflagen zu halten haben. Bestimmte Dezibelgrößen dürfen nicht mehr überschritten werden, die Anzahl der Glockenschläge wird ebenfalls immer mehr reglementiert und hinterfragt.
Wer jetzt sofort die nächstliegende Kirchengemeinde verklagen will sollte folgendes wissen:
- die Verwaltungsgerichte sind zuständig für Klagen gegen das gottesdienstliche Läuten
- die Zivilgerichte sind zuständig für Klagen gegen das Läuten zur Zeitmessung
