Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Sa, 21/01/12 – 15:41 | Kein Kommentar

Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung …

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Pflichtprogramm für Eigentümer: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- versicherung

Eingetragen von auf Montag, 20 April 2009Ein Kommentar

Um sich gegen Ansprüche Dritter in Form von Personen- Sach- und Vermögensschäden, als Eigentümer abzusichern, ist der Abschluss einer „Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung“ die erste Wahl. Sie sichert gegen Ansprüche Dritter in der Regel hinreichend ab. Ebenfalls in der Versicherung eingeschlossen sind in der Regel die Schäden, die von Angestellten während  ihrer Tätigkeit verursacht werden, z. B. bei Schäden an im Hausflur abgestellten Sachen des Mieters.

 Wissenswert I: in der Regel haben Wohnungseigentümergemeinschaften eine Grund- und Hausbesitzerhaftpflichtversicherung. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Immobilienverwalter, der Ihnen dazu sicher gerne Auskunft gibt.

 Wissenswert II: Wer denkt, dass die Schäden am eigenen Mobiliar z. B. bei einem Leitungswasserschaden, der nicht durch Fremdverschulden entstanden ist, etwa bei einer Rohrdurchrostung, mitversichert sind, irrt. Eine Haftpflichtversicherung setzt „schuldhaftes Verhalten“ voraus. Da dies bei einer Rohrdurchrostung nicht vorliegt, ist das eigene Mobiliar nur über die eigene abgeschlossene Hausratversicherung geschützt.

Quelle: pixelio / Paul-Georg Meister

Quelle: pixelio / Paul-Georg Meister

Mieter aber auch Eigentümer erliegen diesem Irrglauben leider immer wieder und müssen gerade bei Leitungswasserschäden die gesamten Wiederbeschaffungskosten am Hausrat selber tragen, wenn Sie nicht durch eine eigene Hausratversicherung geschützt sind.

 Wissenswert III: Leitungswasserschäden sind wesentlich häufiger als Brandschäden, verursachen aber in der Regel ebenfalls enorme Kosten.

 


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Ein Kommentar »

  • Die richtige Hausratversicherung schützt vor dem finanziellen Ruin sagt:

    [...] eine Hausratversicherung abzuschließen. Gerade Mieter sind oftmals der Meinung, dass Schäden am eigenen Mobiliar z.B. bei einem Leitungswasserschaden, welcher nicht durch Fremdvers…, über die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt sind. Dies ist jedoch ein Irrtum.    [...]

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