Wer ist zahlungspflichtig im Insolvenzverfahren?
Wird eine im Sondereigentum befindliche Wohnung durch einen Insolvenzverwalter beschlagnahmt, ist der Insolvenzverwalter der Schuldner der Wohngeldforderungen. Sobald allerdings die Beschlagnahme des Sondereigentums endet, endet auch die Zahlungsverpflichtung des Insolvenzverwalters und der allein der grundbuchmäßig eingetragene Sondereigentümer haftet wieder für die Wohngeldforderungen ab dem Zeitpunkt der Freigabe.
Quelle: pixelio, Claudia Hautumm
Ab diesem Zeitpunkt kann die Gemeinschaft wieder direkt gegen den Wohnungseigentümer vollstrecken, Zwangssicherungshypotheken eintragen und das Zwangsversteigerungsverfahren einleiten.
LG Berlin, ZMR 2008,244
Mit freundlicher Unterstützung von RA Sean Sakson, 70182 Stuttgart, Alexanderstr. 81
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