Startschuss für Inside Owen – Das Magazin für Menschen und Macher von der Schwäbischen Alb
Fr, 13/04/12 – 8:35 | Kein Kommentar

Menschen und Macher, das ist das große Thema von Inside Owen, einem Magazin, das heute offiziell an den Start geht. Ziel des Portals ist es, die Menschen der Region und ihre Firmen, Produkte, Steckenpferde oder …

Lesen sie den gesamten Beitrag »
Architektur & Design

architektonische Highlights, Bauwerke, Baustile, Inneneinrichtung, Möbeldesign,

Jobs & chances

Jobs und Karriere in der Immobilienbranche, brancheninterne Entwicklungen, Stellenangebote für Immobilienprofis

law & order

aktuelle Rechtsprechung, WEG Recht, Urteile, Immobilienrecht, Mietrecht,

lifestyle & people

Messen, Veranstaltungshinweise, stylische Inneneinrichtung, Wohneinrichtung, Lifestyle

Service & more

Immobilienstudien, statistische Daten, Auswertungen, Tendenzen, Trends

Home » law & order

Renovieren? – aber richtig mit dem Mieter vereinbaren!

Eingetragen von auf Sonntag, 24 Mai 2009Ein Kommentar

Der Streit um die Wohnungsrenovierung zwischen Mieter und Vermieter ist so alt wie es Mietverträge gibt. Unlängst wurde geurteilt, dass die starren Renovierungsfristen in den Formularmietverträgen um unwirksame Klauseln handelt. Ein neues Urteil im ewig währenden Renovierungsstreit ist nun für die Vermieterseite positiv ausgefallen.

Was passiert ist: ein Vermieter klagte vom Mieter den Kostenersatz für die Endrenovierung der Wohnung ein, da der diese unrenoviert hinterließ. Abgeschlossen wurde seinerzeit ein Formularmietvertrag mit den schon erwähnten starren und somit unwirksamen Renovierungsfristen. Im Übergabeprotokoll allerdings wurde eine weitere Vereinbarung getroffen, die auf den renovierten Zustand der Wohnung bei der Übergabe verwies und weiterhin eine unterschriebene Verpflichtung des Beklagten enthielt, die Wohnung wieder renoviert abzugeben. 

Quelle: pixelio / Uli Carthauser

Quelle: pixelio / Uli Carthauser

Der BGH urteilte in diesem Fall zu Gunsten des Vermieters. Eine extra geschlossene Individualvereinbarung unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach Paragraf 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß Paragraf 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfaßt.

Siehe auch: Bundesgerichtshof.de

ähnliche Beiträge:

Bookmark and Share

Ein Kommentar »

  • erich sagt:

    Gut zu wissen; die besagte, unwirksame Klausel findet sich nämlich noch tatsächlich oft in neuen Mietverträgen wieder. Im ersten Moment von Mieterseite ein Grund zur Freude, da diese Pflichten entfallen, dass der vermeintliche Vorteil aber durch den genannten Zusatz zur Kostenfalle bei der Wohnungsübergabe werden kann, wusste ich soweit nicht. Bleibt zu hoffen, dass dies nicht ausgenutzt wird, um den Mieter erst in vermeintliche Sicherheit zu weigen, um ihn im Nachhinein berechnend zur Kasse zu bitten.

Schreiben sie einen Kommentar!

Fügen sie unten ihren Kommentar hinzu, oder trackback von ihrer eigenen Seite.. Sie können außerdem Abonnieren sie diese Kommentare via RSS.

Sei nett. Halt es sauber. Bleib beim Thema. Kein Spam.

Sie können diese HTML-Tags benutzen:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Dieser Blog hat Gravatar aktiviert. Um ihren eignen Avatar zu bekommen registrieren sie sich bitte unter Gravatar.