Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Sa, 21/01/12 – 15:41 | Kein Kommentar

Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung …

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Wie man Geld verbrennt – Anwaltskanzlei als Ersatzzustellungsbevollmächtigter

Eingetragen von auf Donnerstag, 11 Juni 2009Kein Kommentar

Gute Immobilienverwalter sind in der Regel ihr Geld wert und sparen der Wohnungseigentümergemeinschaft unnötige Kosten. Seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes ist es in §45 Abs. 2 Satz 1 geregelt, dass die Gemeinschaft einen Ersatzzusteller und einen Stellvertreter mit einfachem Mehrheitsbeschluss zu wählen hat. Unterbleibt diese Wahl, wird zwar niemand dafür belangt aber es kann unter Umständen teuer für die Wohnungseigentümer werden.

Quelle: pixelio / Sibylle Tuschter

Quelle: pixelio / Sibylle Tuschter

Folgender Fall war eingetreten: Aufgrund eines Interessenkonfliktes wurde vom Amtsgericht die Zustellung nicht an den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft vorgenommen, sondern an seinen Ersatzzustellungsvertreter. Von der Gemeinschaft war allerdings kein Ersatzzustellungsvertreter gewählt worden, also entschied das Amtsgericht, einer Rechtsanwaltskanzlei diese Aufgabe zu übertragen. Das kostete pro Eigentümer 10 Euro Vorschuß und zusätzlich 80 Euro pro Schriftsatz exclusive Porto- und Kopierkosten und Umsatzsteuer. Machte in der Summe dann 9000 Euro für die über 100 Eigentümer starke Gemeinschaft.

Fazit: Eine nicht geahnte Kostenfalle, die durch einen einfachen Mehrheitsbeschluß umgangen werden kann.


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