Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Sa, 21/01/12 – 15:41 | Kein Kommentar

Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung …

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Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an…!

Eingetragen von auf Montag, 29 Juni 2009Ein Kommentar

Sagt auch die KfW und unterstützt Senioren finanziell beim altersgerechten Umbau Ihrer Wohnung.

Darunter zählen Maßnahmen die Älteren barrierefreies oder zumindest barrierereduziertes Wohnen in der gewohnten Umgebung ermöglichen.

Quelle: pixelio / Bernd Boscolo

Quelle: pixelio / Bernd Boscolo

Beispiele was unter die Fördermöglichkeiten fällt: 

  • Überbrückung von Stufen zur Eingangstür
  • Türumbauten mit elektronischen Öffnungsmechanismen
  • Verbreiterung von Türöffnungen
  • Anpassung von Wohnungsgrundrissen
  • Badumbauten
  • Anpassen der Elektrik
  • Einbau von Aufzügen
  • uvm.

Der Finanzierungsanteil der KfW liegt bei 100% der erforderlichen Maßnahmen bei max. 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die weiterführenden Informationen und welche Unterlagen zur Beantragung des KfW Kredites notwendig sind, kann man auf den Seiten der KfW erfahren.

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Ein Kommentar »

  • Hans sagt:

    Der Titel gefällt mir schon sehr:)Klingt schon gut.Naja, das ganze Leben läuft schon sehr schnell und wenn man mit 66 Jahren aufwacht erst dann könnte er das richtige Leben anfangen…Interessant.

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