endlich: Finanzamt muß Einheitswert einer Wohnung mitteilen
Ab 11.7.2009 tritt nachfolgende Gesetzesänderung in Kraft. Das Finanzamt muß auf Anfrage hin den Einheitswert von Wohnungen in WE-Gemeinschaften mitteilen. Die Änderung des § 10 Abs. 3 Satz 1 des Zwangsversteigerungsgesetzes bringt für Wohnungseigentümergemeinschaften eine lange herbeigesehnte Änderung. Bei der Zwangsversteigerung von Wohnungen in Eigentümergemeinschaften aufgrund säumiger Hausgeldzahlungen ist es notwendig nachweisen zu können, dass die Hausgeldschulden 3% des Einheitswertes der Wohnung übersteigen. So weit so gut. Nur weigerten sich bisher viele Finanzämter, diese Einheitswerte auch mitzuteilen und bezogen sich auf das Steuergeheimnis. So konnten bisher viele der Verfahren aufgrund des fehlenden Einheitswertes in der Praxis nicht durchgeführt werden.
Die Änderung wird viele leidgeprüfte Wohnungseigentümergemeinschaften freuen und wird wohl auch einige Hausgeldschuldner zu einer besseren Zahlungsmoral verhelfen, denn Zwangsversteigerungsverfahren können nun wesentlich schneller und vor allem zuverlässig durchgeführt werden.
