Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Sa, 21/01/12 – 15:41 | Kein Kommentar

Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung …

Lesen sie den gesamten Beitrag »
Architektur & Design

architektonische Highlights, Bauwerke, Baustile, Inneneinrichtung, Möbeldesign,

Jobs & chances

Jobs und Karriere in der Immobilienbranche, brancheninterne Entwicklungen, Stellenangebote für Immobilienprofis

law & order

aktuelle Rechtsprechung, WEG Recht, Urteile, Immobilienrecht, Mietrecht,

lifestyle & people

Messen, Veranstaltungshinweise, stylische Inneneinrichtung, Wohneinrichtung, Lifestyle

Service & more

Immobilienstudien, statistische Daten, Auswertungen, Tendenzen, Trends

Home » law & order

Augen auf beim Wohnungskauf: beschlossene Sonderumlage als Stolperfalle

Eingetragen von auf Montag, 3 August 2009Kein Kommentar

Beschlossene Sonderumlagen können einen neuen Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft unverhofft in finanzielle Probleme bringen. Einerseits ist die Eigentumswohnung meistens finanziert und die Renovierung der Wohnung und der Umzug ins neue Heim haben womöglich auch noch viel Geld gekostet. Die Finanzen sind also meist schon sehr strapaziert und nun soll man auch noch eine Sonderumlage bezahlen, von der man gar nichts wußte. Wieso eigentlich?

302990_r_k_b_by_gerd-altmann-geralt-_pixeliode

Das nächste Fallbeispiel verdeutlicht die rechtliche Situation: Am 20.12.2008 beschließt eine Eigentümergemeinschaft die Erhebung einer Sonderumlage zum 01.05.2009. In diesem Zeitraum ist der alte Wohnungseigentümer ausgeschieden und hat die Wohnung an den glücklichen Wohnungskäufer verkauft, der nach der Zahlungsaufforderung aus allen Wolken fällt und sich nun schleunigst um die Finanzierung der Sonderumlage kümmern muß. Warum er und nicht der alte Eigentümer? Ganz einfach: Weil zahlungspflichtig immer der ist, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit eingetragener Eigentümer im Grundbuch ist.

Ein Tipp also an alle Wohnungskäufer: Immer die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen geben lassen und zur Sicherheit auch mal beim Hausverwalter nachfragen, der klärt sie über Zustand des Hauses und eventuell beschlossene Sonderumlagen gerne auf.

Mit freundlicher Unterstützung von RA Sean Sakson

ähnliche Beiträge:

Bookmark and Share

Schreiben sie einen Kommentar!

Fügen sie unten ihren Kommentar hinzu, oder trackback von ihrer eigenen Seite.. Sie können außerdem Abonnieren sie diese Kommentare via RSS.

Sei nett. Halt es sauber. Bleib beim Thema. Kein Spam.

Sie können diese HTML-Tags benutzen:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Dieser Blog hat Gravatar aktiviert. Um ihren eignen Avatar zu bekommen registrieren sie sich bitte unter Gravatar.