Augen auf beim Wohnungskauf: beschlossene Sonderumlage als Stolperfalle
Beschlossene Sonderumlagen können einen neuen Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft unverhofft in finanzielle Probleme bringen. Einerseits ist die Eigentumswohnung meistens finanziert und die Renovierung der Wohnung und der Umzug ins neue Heim haben womöglich auch noch viel Geld gekostet. Die Finanzen sind also meist schon sehr strapaziert und nun soll man auch noch eine Sonderumlage bezahlen, von der man gar nichts wußte. Wieso eigentlich?
Das nächste Fallbeispiel verdeutlicht die rechtliche Situation: Am 20.12.2008 beschließt eine Eigentümergemeinschaft die Erhebung einer Sonderumlage zum 01.05.2009. In diesem Zeitraum ist der alte Wohnungseigentümer ausgeschieden und hat die Wohnung an den glücklichen Wohnungskäufer verkauft, der nach der Zahlungsaufforderung aus allen Wolken fällt und sich nun schleunigst um die Finanzierung der Sonderumlage kümmern muß. Warum er und nicht der alte Eigentümer? Ganz einfach: Weil zahlungspflichtig immer der ist, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit eingetragener Eigentümer im Grundbuch ist.
Ein Tipp also an alle Wohnungskäufer: Immer die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen geben lassen und zur Sicherheit auch mal beim Hausverwalter nachfragen, der klärt sie über Zustand des Hauses und eventuell beschlossene Sonderumlagen gerne auf.
Mit freundlicher Unterstützung von RA Sean Sakson
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