Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Sa, 21/01/12 – 15:41 | Kein Kommentar

Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung …

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Energieeinsparverordnung: der nächste Schritt

Eingetragen von auf Mittwoch, 14 Oktober 2009Kein Kommentar

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), die am 1. Oktober 2009 in Kraft tritt, wird die Energieeffizienz von Gebäuden entscheidend verbessert. Um die Ziele der Bundesregierung bei Energieeinsparung und Klimaschutz zu erreichen, muss erheblich energieeffizienter gebaut werden als bisher. Neue Gebäude sollen energetisch besonders sparsam sein. Bei Altbauten sollen Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen erreicht werden. Mit der EnEV 2009 werden Neubauten künftig eine um durchschnittlich 30 Prozent bessere Energiebilanz aufweisen als zur Zeit. Wer in Zukunft an seinem Altbau größere Modernisierungen vornimmt, muss im Mittel um 30 Prozent verschärfte energetische Anforderungen einhalten.

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Auch wenn ein Gebäudeeigentümer von sich aus keine Modernisierung seines Hauses durchführt, muss er bestimmte Nachrüstpflichten erfüllen. In der Praxis ist bei den Neuregelungen hierzu vor allem die Dämmung bisher ungedämmter oberster Geschossdecken oberhalb beheizter Räume von Interesse. Nachdem bislang nur die nicht begehbaren, obersten Geschossdecken von der Dämmpflicht erfasst waren, müssen bis Ende 2011 nun auch begehbare oberste Geschossdecken gedämmt sein. Alternativ kann auch das Dach entsprechend gedämmt werden. Die Nachrüstpflichten gelten nicht für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser (Selbstnutzung ab 1. Februar 2002).

In Zukunft soll die Einhaltung der Energieeinsparverordnung auch stärker kontrolliert werden. Unternehmer müssen die Konformität ihrer Arbeiten mit der Energieeinsparverordnung bestätigen. Die Schornsteinfeger werden bei der Feuerstättenschau auch die Übereinstimmung von Heizungsanlagen mit bestimmten energetischen Anforderungen prüfen.

Mit der EnEV 2009 hat die Bundesregierung für den Gebäudebereich einen wesentlichen Eckpunkt ihres Integrierten Energie- und Klimaprogramms umgesetzt.

Die wesentlichen Änderungen sind unter http://www.bmvbs.de/bau zu finden.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung / 30. September 2009

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