Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Sa, 21/01/12 – 15:41 | Kein Kommentar

Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung …

Lesen sie den gesamten Beitrag »
Architektur & Design

architektonische Highlights, Bauwerke, Baustile, Inneneinrichtung, Möbeldesign,

Jobs & chances

Jobs und Karriere in der Immobilienbranche, brancheninterne Entwicklungen, Stellenangebote für Immobilienprofis

law & order

aktuelle Rechtsprechung, WEG Recht, Urteile, Immobilienrecht, Mietrecht,

lifestyle & people

Messen, Veranstaltungshinweise, stylische Inneneinrichtung, Wohneinrichtung, Lifestyle

Service & more

Immobilienstudien, statistische Daten, Auswertungen, Tendenzen, Trends

Home » law & order

Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2010 bei verbilligter Vermietung

Eingetragen von auf Mittwoch, 2 Dezember 2009Kein Kommentar

Bei verbilligter Vermietung von Wohnungen an Angehörige oder an fremde Dritte beträgt die Grenze 56 % der ortsüblichen Miete. Folgendes ist daher zu beachten:

  • wenn die vereinbarte Miete mindestens 75 % der ortsüblichen Miete beträgt, sind die Werbungskosten voll abzugsfähig.
  • Liegt die vereinbarte Miete zwischen 56 und 75 % der ortsüblichen Miete, ist die Einkünfteerzielungsabsicht zu überprüfen. Ergibt sich eine positive Überschussprognose, sind die Werbungskosten voll abzugsfähig. Ist das Ergebnis der Überschussprognose negativ, so sind die der Werbungskosten nur in dem Umfang abzugsfähig, wie die Miete im Verhältnis zur ortsüblichen Miete steht.
  • Beträgt der Mietzins weniger als 56 % der ortsüblichen Miete, können die Aufwendungen nur entsprechend dem entgeltlichen Anteil der Vermietung geltend gemacht werden.
  • Der Mietvertrag muss bei der Vermietung an Angehörige unbedingt fremdüblich sein (Vermietung an fremde Dritte), sonst wird er steuerrechtlich nicht anerkannt.

Quelle: pixelio / Gerd Altmann

Quelle: pixelio / Gerd Altmann

Aus den oben genannten Gründen sollten bestehende Mietverträge schnellstmöglich daraufhin überprüft werden, ob sie den üblichen Konditionen entsprechen und auch wie vereinbart durchgeführt werden. Dies gilt ebenfalls für die Nebenkosten. Die Höhe der Miete sollte insbesondere geprüft und zum 1.1.2010 gegebenenfalls angepasst werden. Dabei ist empfehlenswert,nicht bis an die äußersten Grenzen zu gehen.

Mit freundlichen Unterstützung von: RTS Wirtschaftsprüfungs+Steuerberatungsgesellschaft

ähnliche Beiträge:

Bookmark and Share

Schreiben sie einen Kommentar!

Fügen sie unten ihren Kommentar hinzu, oder trackback von ihrer eigenen Seite.. Sie können außerdem Abonnieren sie diese Kommentare via RSS.

Sei nett. Halt es sauber. Bleib beim Thema. Kein Spam.

Sie können diese HTML-Tags benutzen:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Dieser Blog hat Gravatar aktiviert. Um ihren eignen Avatar zu bekommen registrieren sie sich bitte unter Gravatar.