doppelte Haushaltsführung: neues Urteil des BFH
Mo, 8/03/10 – 21:20 | Kein Kommentar

Mit zwei neuen Urteilen hat der BFH die bisherige Anerkennungspraxis bei doppelten Haushaltsführungen auf den Kopf gestellt. Ganz neu ist, dass der Lebensmittelpunkt auch aus privaten Gründen vom Arbeitsort wegverlegt werden kann und die Wohnung am Beschäftigungsort (bisherige …

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Ausweis von Haushaltsnahen Dienstleistungen – Vermieterpflicht

Eingetragen von Daniela Ambs auf Mittwoch, 6 Januar 2010Kein Kommentar

Der Ausweis von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Nebenkostenabrechnung für den Mieter ist eine Pflicht des Vermieters. Dies ist eine Nebenpflicht des Vermieters und ergibt sich aus dem §§ 241 Abs. 2 242 BGB und dem Mietvertrag.

Quelle: pixelio / Gerd Altmann

Quelle: pixelio / Gerd Altmann

Sind die abzugsfähigen Kosten nach §35 a EStG nicht ausgewiesen, kann der Mieter seine Steuervorteile gegenüber dem Finanzamt nicht ausnutzen, da ihm die notwendige Bescheinigung des Vermieters dazu fehlt.

Immobilienverwalter müssen diesen zusätzlichen Service übrigens nicht kostenlos anbieten. Dies entschied u. a. in einem Urteil das AG Bremen am 03.06.2007.

Welche Kosten abzugsfähig sind, dazu mehr in diesem Artikel:

Nur Bares ist Wahres, nicht beim § 35a EStG

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