Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Sa, 21/01/12 – 15:41 | Kein Kommentar

Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung …

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Ausweis von Haushaltsnahen Dienstleistungen – Vermieterpflicht

Eingetragen von auf Mittwoch, 6 Januar 2010Kein Kommentar

Der Ausweis von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Nebenkostenabrechnung für den Mieter ist eine Pflicht des Vermieters. Dies ist eine Nebenpflicht des Vermieters und ergibt sich aus dem §§ 241 Abs. 2 242 BGB und dem Mietvertrag.

Quelle: pixelio / Gerd Altmann

Quelle: pixelio / Gerd Altmann

Sind die abzugsfähigen Kosten nach §35 a EStG nicht ausgewiesen, kann der Mieter seine Steuervorteile gegenüber dem Finanzamt nicht ausnutzen, da ihm die notwendige Bescheinigung des Vermieters dazu fehlt.

Immobilienverwalter müssen diesen zusätzlichen Service übrigens nicht kostenlos anbieten. Dies entschied u. a. in einem Urteil das AG Bremen am 03.06.2007.

Welche Kosten abzugsfähig sind, dazu mehr in diesem Artikel:

Nur Bares ist Wahres, nicht beim § 35a EStG

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