Ausweis von Haushaltsnahen Dienstleistungen – Vermieterpflicht
Der Ausweis von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Nebenkostenabrechnung für den Mieter ist eine Pflicht des Vermieters. Dies ist eine Nebenpflicht des Vermieters und ergibt sich aus dem §§ 241 Abs. 2 242 BGB und dem Mietvertrag.
Sind die abzugsfähigen Kosten nach §35 a EStG nicht ausgewiesen, kann der Mieter seine Steuervorteile gegenüber dem Finanzamt nicht ausnutzen, da ihm die notwendige Bescheinigung des Vermieters dazu fehlt.
Immobilienverwalter müssen diesen zusätzlichen Service übrigens nicht kostenlos anbieten. Dies entschied u. a. in einem Urteil das AG Bremen am 03.06.2007.
Welche Kosten abzugsfähig sind, dazu mehr in diesem Artikel:





