Dachlawinen – nicht immer haftet der Hauseigentümer
Zur Zeit häufen sich wieder die Fälle, bei denen geschädigte Autoeigentümer, denen durch eine Dachlawine das Auto beschädigt wurde, Schadenersatz vom Hauseigentümer fordern. Ob der Eigentümer des Fahrzeugs dann auch letztendlich Schadenersatz bekommt, lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten.
Grundsätzlich haftet der Hauseigentümer nämlich nur, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht genügend nachkommt. Dazu reicht es aber aus, dass z.B. Schneefanggitter auf dem Hausdach montiert sind. Löst sich dann doch eine Dachlawine, bleibt der Autobesitzer meist auf den Reparaturkosten sitzen, weil der Hauseigentümer seinen Pflichten zur Genüge nachgekommen ist und bei extremen Witterungsverhältnissen damit gerechnet werden muss, dass Schneemassen von Dächern fallen können. Der Autofahrer muß also selbst auch Umsicht walten lassen. Extra Hinweisschilder muss der Hauseigentümer in der Regel nicht aufstellen, dies ist in einigen gerichtlich verhandelten Fällen bereits ausdrücklich betont worden. Wer also auf Nummer sicher gehen will, parkt also im Zweifelsfall lieber etwas weiter weg aber dafür auf Nummer sicher.
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