doppelte Haushaltsführung: neues Urteil des BFH
Mo, 8/03/10 – 21:20 | Kein Kommentar

Mit zwei neuen Urteilen hat der BFH die bisherige Anerkennungspraxis bei doppelten Haushaltsführungen auf den Kopf gestellt. Ganz neu ist, dass der Lebensmittelpunkt auch aus privaten Gründen vom Arbeitsort wegverlegt werden kann und die Wohnung am Beschäftigungsort (bisherige …

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Vermieter muss Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen

Eingetragen von Daniela Ambs auf Samstag, 30 Januar 2010Kein Kommentar

Der Bundesgerichtshof hatte folgenden Fall zu entscheiden: der Vermieter hatte die vom Mieter erhaltene Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt. Über das Vermögen des Vermieters wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Quelle: pixelio / Gerd Altmann

Der Mieter erhielt die Kaution nicht zurück. Daher begehrte er vom Gericht die Feststellung, dass er die Miete so lange mindern darf, bis ihm vom Zwangsverwalter die Anlage der Mietkaution auf einem Treuhandkonto nachgewiesen worden sei. Das Gericht erlaubt dem Mieter ein solches Zurückbehaltungsrecht. Der Zwangsverwalter sei verpflichtet, einen Betrag in Höhe der Kaution zugunsten des Mieters anzulegen, und zwar zuzüglich Zinsen, die bei gesetzeskonformer Anlage der Kaution entstanden wären. Der Zwangsverwalter habe anstelle des Vermieters dessen Verpflichtungen zu erfüllen, da dieser dazu aufgrund der Beschlagnahme und der damit verbundenen Entziehung der Verwaltung und Nutzung des Grundstücks nicht mehr in der Lage sei.

Mt freundlicher Unterstützung von: R. T. S. Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart

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