Schwiegereltern können bei Scheidung leichter ihr Geld vom Ex zurückfordern
Gestern muß es einen großen Knall beim BGH gegeben haben. Der BGH hat ein Urteil von weitreichender Tragkraft gefällt. Unter dem Aktenzeichen XII ZR 189/06 – Urteil vom 3. Februar 2010 ist nachzulesen, dass Schwiegereltern leichter wieder an das Geld kommen, dass sie dem Ex-Partner des Kindes, zum Beispiel für den Kauf eines Hauses gegeben haben. Bislang gab es kaum eine Chance, das Geld zurückzufordern.
Die Richter rückten jetzt von ihrer alten Auffassung ab und bewerten das Geschenk als Schenkung, deren geschäftliche Grundlage mit dem Scheitern der Ehe wegfällt und somit eine Rückabwicklung der Schenkung nun möglich geworden ist. Die Kläger dürfte es freuen, ging es in dem verhandelten Fall doch immerhin um rund 29.000 EUR. Welche Summe konkret im Enzelfall zurückgefordert werden kann, hängt davon ab, wie sehr das eigene Kind ebenfalls von der Schenkung profitiert hat.
Und was hat das Ganze mit Immobilien zu tun? Jede Menge, werden doch in der Regel solche Schenkungen gemacht um den Kindern und dem neuen Lebenspartner eine Immobilie zu finanzieren.
Ein Sprecher des BGH sieht sehr weise bereits eine ganze Lawine an neuen Prozessen auf die Gerichte zurollen….

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