BGH kippt Ölpreisbindung für Gas
Der Bundesgerichtshof hat die Ölpreisbindung für Gaspreise gekippt. In einem entsprechenden Urteil hatte die Klage von mehreren Privatpersonen und einer Verbraucherorganisation Erfolg. Das Urteil ist in seiner Art ein Grundsatzurteil, was nach Meinung des Sprechers des BGH weite Teile des Marktes betreffen werde.
Der BGH begründet sein Urteil mit der unangemessenen Benachteiligung der Versorger. Mögliche Kostensenkungen z. B. bei Kostenarten wie Netzkosten etc. werden so nicht weitergegeben.
Ursprünglich stammt die Gaspreisbindung aus den frühen sechziger Jahren und koppelte den Gaspreis an den steigenden oder fallenden Ölpreis, so dass der Gaspreis mit leichter Verzögerung zum Ölpreis ebenfalls stieg oder sank. Ob durch diese Grundsatzentscheidung des BGH jetzt die Gaspreise flächendenkend fallen werden, ist unserer Meinung nach fraglich, sind sich doch nach wie vor die Gasversorgungsunternehmen ihrer Monopolstellung am Markt durchaus bewusst. Ein Schritt in die richtige Richtung ist das Urteil allerdings allemal.
Das Urteil ist zu finden unter dem Aktenzeichen: BGH VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08)
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