Anpassung künftiger Nebenkosten- vorauszahlung trotz verwirkter Nebenkostenabrechnung möglich
Auch wenn ein Vermieter es über mehrere Jahre versäumte, ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zu erstellen, kann er die monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten trotzdem erhöhen. Das Landgericht Berlin war in solche einem Fall der Meinung, dass das Recht und die Pflicht die Betriebskosten abzurechnen jedes Jahr neu entsteht. Vermieter oder Mieter – jeder kann nach einer Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen verlangen. Eine Erhöhung für die Zukunft ist nicht deswegen unzulässig, weil eine Nachforderung von Betriebskosten aufgrund verspäteter Abrechnung ausgeschlossen ist. Auch eine verspätete Abrechnung liefert einen schlüssigen Anhaltspunkt für die zukünftige Kostenentwicklung, und nur darauf kommt es an.
Mit freundlicher Unterstützung von rts Steuerberatungsgesellschaft.
