Urteil: BGH Rechtsprechung zur Heizkostenabrechnung oder warum die Literatur Paul Watzlawicks für Immobilienverwalter wichtiger ist als das WEG
Sa, 18/02/12 – 19:17 | Kein Kommentar

Der BGH ist bekannt dafür Recht zu sprechen. Für die Umsetzung der Urteile indes sind andere zuständig, im Fall des Urteils Nr. 025/2012 vom 17.02.2012 in erster Linie die Immobilienverwalter und all jene, die für Wohnungseigentümergemeinschaften …

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Wenn einer einen Umzug macht

Eingetragen von auf Donnerstag, 24 November 2011Kein Kommentar

Kann dabei auch mal was zu Bruch gehen. Im Fall einer geschädigten Wohnungseigentümergemeinschaft waren es die Edelstahlpaneele des Aufzugs, die Schaden genommen hatten.

pixelio.de / Karl-Heinz Laube

Verhandelt wurde nun vor dem BGH dieser Fall im Hinblick auf die Verjährung der Ansprüche. Nach dem Mietrecht und § 548 Abs. 1 BGB verjähren Ansprüche nach einer Frist von sechs Monaten. Der BGH entschied jedoch, dass die kurze Verjährungsfrist aus dem Mietrecht bei Beschädigungen von Mietern am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gilt.

BGH Urteil vom 29.06.2011  AZ: VIII ZR 349/10

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