Urteil: üble Nachrede des Mieters berechtigt zur Kündigung
Das Landgericht Potsdam befand in seinem Urteil Az.: (4 S 193/10), dass eine Kündigung seitens des Vermieters rechtens ist, wenn sein Mieter sich unangemessen ihm und Dritten gegenüber äußert. Streitpunkt war bei diesem Urteil die Nutzung des Gartens, die Mieterin äußerte sich im Laufe des Gesprächs unangemessen gegenüber ihrem Vermieter, der mahnte sie daraufhin ab. Bei den getätigten Äußerungen beließ es die Mieterin allerdings nicht und schwärzte ihren Vermieter anschließend noch bei seiner Bank an.
Dem Vermieter reichte es daraufhin und er kündigte der Mieterin den Mietvertrag fristlos und erwirkte ein Räumungsurteil. Dies bestätigte nun das Landgericht Potsdam, weil es in dem Gartenstreit keinen nachvollziehbaren Grund sah, dass die Mieterin ohne Kenntnis der eigentlichen Vermögenslage des Vermieters diesen bei seiner Bank in Misskredit bringen und ihm dadurch Schaden zufügen wollte.
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